
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.12. von 18 Uhr bis zum 1.1.2015 um 6 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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