
Dabei entstand Sachschaden in Höhe von 10.000 EUR. Der Schiffsführer bemerkte den Schaden zunächst nicht, konnte jedoch direkt nach der Schleuse angehalten werden.
Wie hoch der genaue Schaden an der Brücke ist, ist noch unklar. Die Brücke ist weiterhin befahrbar, muss jedoch noch vom Tiefbauamt der Stadt Heidelberg begutachtet werden. Nach Feststellung der erforderlichen Personalien und entsprechender Belehrung durfte der 49-jährige niederländische Schiffsführer seine Fahrt fortsetzen.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird gegen ihn bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt/Außenstelle Südwest in Mainz eine Anzeige zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Das Wasserschifffahrtsamt wurde entsprechend verständigt.
OTS: Polizeipräsidium Einsatz








