Hessen – Grundsteuererhöhungen – Gerald Kummer (SPD): Beschränkung des kommunalen Hebesatzrechtes ist der falsche Weg

hessen-tageblatt-neues-von-der-spd-im-landHessen – Grundsteuererhöhungen – Der steuerpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer, hat im Hessischen Landtag dem Antrag der FDP, eine Höchstgrenze für die Realsteuern in Hessen einzuführen, eine Absage erteilt.

„Grundsteuererhöhungen vor Ort sind ein Hilfeschrei der Gemeinden, weil sie finanziell sonst ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen können. Die Verantwortung dafür trägt die Landesregierung mit ihrer unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen. Die Grundsteuererhöhungen sind also nicht die Ursache, sondern die Folge der Unterfinanzierung der hessischen Kommunen. Würde die schwarz-grüne Landesregierung den Kommunen mehr Geld zur Verfügung stellen, müssten sie keine kommunalen Steuern erhöhen und könnten sie sogar wieder senken“, sagte Kummer am Mittwoch in Wiesbaden.

Ohne Not werde kein ehrenamtlicher Gemeindevertreter für eine Grundsteuererhöhung stimmen, da er sich tagtäglich dafür vor den Bürgern rechtfertigen müsse. Der vorgeschlagene bundesweite Vergleich der Grundsteuern als Maßstab sei zudem unzulässig, weil die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen bundesweit nicht vergleichbar sei. So sei zum Beispiel der Kommunalisierungsgrad staatlichen Aufgaben in Hessen mit am Höchsten. Zudem wäre ein Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Hebesatzrecht ein schwerer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und damit in die kommunale Verantwortung. „Eine schwere Bronchitis kann man nicht heilen, indem man das Husten verbietet. Für Heilung der an finanzieller Bronchitis erkrankten Gemeinden könne nur eine bessere Finanzausstattung durch das Land sorgen“, so Kummer.

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Text: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden

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