
Schäfer-Gümbel kündigte an, dass die SPD-Fraktion zunächst einen Bericht der Landesregierung vor dem zuständigen Ausschuss des Hessischen Landtags einfordern werde. Er sagte: „Wir werden mit einem Dringlichen Berichtsantrag die parlamentarische Aufarbeitung dieses Regierungsversagens auf den Weg bringen. Denn es muss unbedingt geklärt werden, weshalb bei der Einführung einer so wichtigen Verordnung so viel falsch gemacht wurde. Ganz offensichtlich hat die Landesregierung die Standards einer ordentlichen Rechtsetzung nicht eingehalten – sei es nun aus schlichter Schlampigkeit oder aus tatsächlichem Unvermögen. Das darf sich nicht wiederholen. Die SPD-Fraktion erwartet von der Landesregierung Aufklärung darüber, wieviele Neuvermietungen im Geltungsbereich der Verordnung erfolgt sind und jetzt möglichen Mieterhöhungen ausgesetzt sind.
Außerdem wüssten wir gerne, ob und wie Schwarzgrün den Fehler in der Normsetzung heilen und die Bürgerinnen und Bürger in Hessen vor überhöhten Mieten schützen will. Der schmallippige Hinweis der Landesregierung auf die fehlende Normverwerfungskompetenz des Landgerichts Frankfurt wird die Vermieterinnen und Vermieter jedenfalls nicht von Mieterhöhungen abhalten. Denn eine Rechtsverordnung, die in Kraft ist, aber wegen gravierender Fehler von Zivilgerichten im Mietrechtsstreit nicht mehr angewendet wird, schützt die Mieterinnen und Mieter nicht. Ich bin gespannt, ob die Landesregierung an dieser Stelle irgendeine Idee hat. Nachdem wir in viereinhalb Jahren Schwarzgrün feststellen mussten, dass Wohnungsbau und Mieterschutz für die CDU-geführte Landesregierung weiterhin keine Priorität hat, bin ich da allerdings skeptisch.“
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Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden







