Kassel – Für die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Kassel sind alle Überlegungen für eine flächendeckende Einführung von Tempo-30 auf Hauptverkehrsstraßen indiskutabel. Daran ändern auch Pläne zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) nichts, nach denen insbesondere vor Grundschulen, Kindergärten und Altenheimen die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden soll.
„Bei den geplanten Änderungen geht es um den Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit an besonderen Punkten und nicht um die Vorstellung, auf innerstädtischen Hauptstraßen nur noch Tempo 30 fahren zu dürfen. Wer den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt jetzt als Startschuss für eine allgemeine Diskussion um Tempo-30 auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen missinterpretiert, hat nichts begriffen“, so der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dominique Kalb.
Die CDU spricht sich gegen die flächendeckende Einführung von Tempo-30 auf Hauptverkehrsstraßen aus, weil dadurch Verkehr in verkehrsberuhigte Bereiche gelenkt wird und dort das Unfallrisiko steigt, weil der Schadstoffausstoß bei CO2, Stickoxiden und Feinstaub durch den bei Tempo-30 höheren Kraftstoffverbrauch gesteigert wird und weil es keine signifikant positiven Effekte hinsichtlich der Lärmemissionen gibt.
Hintergrund:
Derzeitige Regelung:
•Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
•Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, abseits der Hauptverkehrsstraßen in Wohngebieten, und Gebieten mit hoher Fußgänger und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
•Hauptverkehrsstraßen dürfen nicht in Tempo-30-Zonen einbezogen werden. Auf ihnen dürfen aber bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage streckenbezogen durch Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgenommen werden.
•Dabei müssen die Straßenverkehrsbehörden belegen, dass dort im konkreten Fall infolge der jeweiligen Örtlichkeit eine besondere Gefahrenlage vorliegt (für Leib, Leben, Gesundheit), für die die allgemeinen Verhaltensregeln nicht ausreichen, um der Gefahr wirksam begegnen zu können. Dabei ist in der Regel der Nachweis eines Unfallschwerpunktes erforderlich.
Geplante Änderung (StVO):
•Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit soll die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (Nachweis der konkret vorliegenden Gefahrenlage) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden.
•Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.
•Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung – die Radfahrprüfung findet in der Regel erst zum Ende der Grundschulausbildung statt – z.B. altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen.
(Quelle: www.bmvi.de)
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Text: CDU-Fraktion Kassel
Rathaus
34112 Kassel