
Durch die Einrichtung von neuen Haltestellen entfallen Parkmöglichkeiten am Straßenrand, denn 15 m vor und nach dem Bushaltestellenschild darf nicht geparkt werden.
Dies betrifft zum Beispiel die Beatusstraße, in der zwei neue Haltestellen in Höhe der Einmündungen zur Johannes-Junglas-Straße und Foelixstraße, errichtet wurden.
Der Koblenzer Servicebetrieb stellt daher zusätzlich Halteverbotszeichen für eine Übergangszeit auf, damit die Verkehrsteilnehmer die Haltestellenbereiche freihalten.
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Text: Stadt Koblenz







