
Die Stadt Lahnstein erhebt keine Straßenreinigungsgebühr, sondern hat die Reinigung auf die Eigentümer oder Besitzer übertragen. Nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Lahnstein ist die Straßenreinigung wöchentlich und bei Bedarf kurzfristig durchzuführen. Weitere Informationen finden sich auch im Internet auf der städtischen Homepage unter www.lahnstein.de/verwaltung/ortsrecht.
Kommt ein Grundstückseigentümer oder Besitzer der Reinigungspflicht nicht nach, kann das mit einer Geldbuße geahndet werden. „Das ist aber erst der letzte Schritt. Zunächst nehmen wir persönlich oder schriftlich Kontakt mit dem Reinigungspflichtigen auf und machen auf die Defizite aufmerksam“, erläutert Oberbürgermeister Peter Labonte.
Rückfragen zur Straßenreinigung beantworten Susanne Mroß, Telefonnummer: 02621 914-201, E-Mail: s.mross@lahnstein.de, oder Achim Steffens, Telefonnummer: 02621 914-202, E-Mail: a.steffens@lahnstein.de, Fachbereich 3, Ordnung, Soziales und Verkehr, Bahnhofstraße 49 a, Lahnstein.
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Text: Stadt Lahnstein








