
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat aus diesem Grund landesweit über die örtlich zuständigen Gesundheitsämter prüfen lassen, wo in 2014 neue Hauswasserzähler in besonders sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Kindertagesstätten und Krippen eingebaut worden sind. In mehr als 600 dieser Einrichtungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Wasserversorgern vorsorglich Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa durchgeführt. Von insgesamt rund 1400 Proben wurden lediglich in 22 Proben Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. In diesen wenigen Einzelfällen wurde vom Gesundheitsamt über weitere Maßnahmen, in der Regel den Austausch des Zählers, entschieden. Krankheitsfälle, die mit diesen Fällen in Zusammenhang stehen, sind uns nicht bekannt. Damit kann festgestellt werden, dass zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung in Niedersachsen durch mit Pseudomonas aeruginosa verunreinigtes Trinkwasser bestanden hat.
Darüber hinaus wurden auch stichprobenartige Untersuchungen von in den Lagern der Wasserversorgungsunternehmen befindlichen Wasserzählern durchgeführt. Von 340 dieser Wasserzähler waren 57 mit Pseudomonas aeruginosa belastet. Deshalb gilt in Niedersachsen vorsorglich bis auf Weiteres: Bevor Wasserversorgungsunternehmen neue Hauswasserzähler einbauen, müssen sie gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen, dass diese nicht mit Pseudomonas aeruginosa verunreinigt sind.
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung






