Stadt Hanau – Die Stadt Hanau wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, wonach dem Unternehmen NCS die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle zu erteilen ist, Berufung einlegen. Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky am Montag erklärte, hat der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung selbst ausgeführt, dass die hier maßgeblichen Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich geklärt sind, und deshalb die Berufung zugelassen.
„Wir werden die Entscheidung des Gerichts auf keinen Fall klaglos hinnehmen. Es ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, wie man zu dem Ergebnis kommen kann, dass der Betrieb eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle, die aus dem gesamten Bundesgebiet stammen, in einem Gewerbegebiet zulässig ist,“ so Hanaus Oberbürgermeister.
Das Urteil sei zweifelsohne ein unangenehmer Rückschlag, aber die Brüder-Grimm-Stadt habe sich schon einmal erfolgreich gegen das Ansinnen des Unternehmens, auf dem Gelände des Technologieparks ein solches Zwischenlager zu bauen, zur Wehr gesetzt. „Im Zweifelsfall gehen wir wieder bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Wir wollen kein Atommüll-Lager auf Hanauer Stadtgebiet.“
NCS hatte im April 2011 eine Baugenehmigung zur Umnutzung eines Gebäudes als Zwischenlager für radioaktive Abfälle beantragt. Dies wurde im Mai 2013 abgelehnt, weil nach Ansicht der Stadt das Vorhaben den vorhandenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1102.1 „Nord-Ost/Technologiepark“ widerspricht. Darin wird geregelt, dass in dem Gebiet bestimmte Stoffe nicht gelagert werden dürfen. Das von NCS geplante Zwischenlager für radioaktive Abfälle widerspricht diesen Festsetzungen und ist deshalb in dem Gewerbegebiet nicht möglich.
Gegen diesen abschlägigen Bescheid hat NCS im März 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt erhoben. Dort fand im Januar dieses Jahres die mündliche Verhandlung statt, an deren Ende die Entscheidung zugunsten von NCS stand. Oberbürgermeister Kaminsky hatte bereits zu diesem frühen Zeitpunkt heftigen Widerstand angekündigt.
Nachdem jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird nach seinen Worten deutlich, dass das Verwaltungsgericht die umfassenden Erläuterungen der Stadt zur Gebietsunverträglichkeit eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle nicht oder nicht zutreffend gewürdigt hat. Auch der Argumentation, dass in der Betriebsbeschreibung von NCS konkrete Angaben zu den einzulagernden Abfällen fehlen und dass es sich hier nicht um übliches Lagergut handelt, wollte das Gericht nicht folgen.
In diesem Zusammenhang wurde im Urteil lediglich darauf verwiesen, dass nähere Angaben zur Gefährlichkeit aufgrund von Radioaktivität in der Betriebsbeschreibung für die Baugenehmigung nicht enthalten sein müssten.
Diese würden in einer separaten strahlenschutzrechtlichen Genehmigung des Umweltministeriums geprüft. Das Gericht verweist dabei auch darauf, dass das Ministerium habe bereits 2009 den Entwurf einer solchen Genehmigung angefertigt und nur deshalb nicht erteilt habe, da es bislang keine Baugenehmigung gab.
„So zu tun, als würde es sich bei diesem Zwischenlager um ein ganz normales Lagerhaus handeln, das in einem Gewerbegebiet natürlich verträglich wäre, zeugt von einer sehr eingeschränkten Sicht auf die Dinge“, ärgert sich Hanaus OB darüber, dass die umfassenden Ausführungen der Stadt unter den Tisch gefallen sind. „Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, das schlechte Image des Atomdorfs loszuwerden. Mit dem Stadtumbau und der geglückten Konversion ist es uns die erfolgreiche Neupositionierung im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus gelungen. Deshalb werden wir alles in unserer Macht stehende tun, um ein weiteres Zwischenlager für schwach radioaktive Abfälle zu verhindern.“
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