
Das Schiedsamt ist eine bürgernahe Einrichtung, welches Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen können, um Streitigkeiten schnell, außergerichtlich und kostengünstig beizulegen. Die Aufgaben des Schiedsamtes sind die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
Schlichtungsverfahren finden zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung statt.
Fast die Hälfte aller Fälle wird beim Schiedamt gütlich durch rechtsverbindliche Vereinbarungen beigelegt. Welches der acht Hanauer Schiedsämter zuständig ist, kann auf der Internetseite der Stadt Hanau www.hanau.de (Suchbegriff: „Schiedsämter“) oder unter der Telefonnummer 06181/295 418 in Erfahrung gebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei ihrem Schiedsamt oder auch beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Internet unter www.schiedsamt.de
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Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau







