Stadt Kassel – Die Neufassung der Baumschutzsatzung ist beschlossen

Hessen-Tageblatt - Presseportal - Stadt Kassel -Stadt Kassel – Nach einer intensiven öffentlichen Beteiligung haben die Stadtverordneten am 11. Dezember 2017 die Neufassung der „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Kassel (Baumschutzsatzung)“ beschlossen. Sie gilt für zehn Jahre und löst die bestehende Baumschutzsatzung lückenlos ab.

„Mit der Neufassung der Baumschutzsatzung ist es gelungen, sowohl dem Naturschutz als auch der Bürgerfreundlichkeit gerecht zu werden“, ist Stadtbaurat Christof Nolda überzeugt. „Die umfangreichen Diskussionen in den Ortsbeiräten und in den politischen Gremien haben die enge Verbundenheit der Menschen in Kassel mit ihren Bäumen und die Bedeutung der Baumschutzsatzung für die Beratung der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit ihren Bäumen eindrucksvoll deutlich gemacht.“

Die geschätzt 42.000 Bäume in privatem Eigentum sind ein wichtiger Bestandteil der grünen Großstadt Kassel. Sie steigern die Attraktivität des Wohnumfeldes, leisten einen zentralen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Luftreinhaltung und unterstützen als ökologische Trittsteine den Erhalt der Biodiversität und des Biotopverbundsystems.

Besonders wertvoll sind die älteren gesunden Bäume. Maßnahmen an ihnen – seien es Fällungen oder ein starker Rückschnitt – sind darum vor Durchführung nach der Baumschutzsatzung zu genehmigen. Die Prüfung erlaubt eine umfassende Beratung der Eigentümer zu ihren Bäumen und bedeutet Rechtssicherheit. Für unumgängliche Fällungen sollen Ersatzpflanzungen den ökologischen Verlust annäherungsweise ausgleichen. Somit bieten die privaten Bäume auch in Zukunft für zahlreiche Tierarten wie auch Insekten Übergänge und notwendige Verbindungen zu den größeren öffentlichen Grünflächen.

In den Grundzügen schreibt die neue Baumschutzsatzung die alte fort. Gleichzeitig berücksichtigt die Neufassung in der Praxis Bewährtes. So bleiben die Stammumfänge der zu schützenden Bäume ab 80 cm bei Laubbäumen und Ginkgo und ab 100 cm bei Nadelbäumen bestehen. Eine Kasseler Besonderheit besteht darin, dass die Grundstücksverhältnisse und deren Grünflächenbestand situationsbezogen bei den beantragten Maßnahmen und Ersatzleistungen mit berücksichtigt werden.

Das Antragsformular kann weiterhin bei der Unteren Naturschutzbehörde angefordert werden und ist online beim Serviceportal der Stadt Kassel unter Bürgerservice/Formulare/Baumschutzsatzung verfügbar. Weiterhin berät die Untere Naturschutzbehörde auch gern vor einer Antragstellung.

Die wesentliche Neuerung ist die Staffelung der Leistungen bei Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen: Der Verlust eines Baumes soll in Abhängigkeit von seiner einstigen ökologischen Funktion wieder hergestellt werden. Diese sog. Funktionsleistung wiederum richtet sich nach dem Stammumfang: Je höher der Stammumfang des entfernten Baumes, desto höher muss der Stammumfang des als Ersatz zu pflanzenden Baumes bzw. die Ausgleichszahlung sein. Diese Änderung war aufgrund einer Anpassung an geltendes Umweltrecht erforderlich. Sie bedeutet einen gerechteren Umgang mit Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen.

Die neue Satzung kann man demnächst nachlesen unter http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/029718/index.html.

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Urheber: Stadt Kassel
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