Stadt Kassel – Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt für die Loßbergstraße weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
Anfang Oktober hatte das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Kassel dort eine erste Kontrollmessung der Griffigkeit durchgeführt, die jedoch nicht den erforderlichen Nachweis für eine ausreichende Griffigkeit ergab, um die Geschwindigkeit von 30 wieder auf 50 km/h zu erhöhen.
Die Temporeduzierung in der Loßbergstraße auf 30 km/h war mangels vorhandener Griffigkeit des Asphaltbelages angeordnet worden. Nach der grundhaften Erneuerung im Jahr 2013 war festgestellt worden, dass die Griffigkeit des vorhandenen Straßenbelages nicht den üblichen Richtwerten entsprach.
Daher waren die Asphaltdecken im Rahmen der Gewährleistungsüberwachung im Bereich des Knotenpunkts Teichstraße und der weitere Verlauf der Loßbergstraße in den Osterferien 2018 neu asphaltiert worden.
Mit den vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt beauftragten Straßenbaufirmen war die Griffigkeitsuntersuchung nach sechs Monaten bauvertraglich vereinbart worden. Nun soll die Kontrollmessung im kommenden Frühsommer bei geeigneter Witterung wiederholt werden.
Nach Vorliegen des Ergebnisses wird über die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung entschieden. Bis dahin ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in diesem Bereich bestehen bleibt.
***
Stadt Kassel
Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel