
Das besondere Augenmerk der Beamten lag dabei auf dem Erkennen von Kraftfahrzeugführern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs waren.
Während in einem Fall die Weiterfahrt nach Alkoholisierung des Fahrers verhindert wurde, musste in zwei Fällen nach festgestellter Drogenbeeinflussung eine Blutprobe entnommen werden.
Neben den daraus resultierenden Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ergaben sich auch eine Beanstandung gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und ein Fahrern ohne Fahrerlaubnis.
Weiterhin wurden auffällig viele Verwarnungen wegen nichtmitgeführter Ausweisdokumente und mangelhafter Ladungssicherung erteilt.
***
Text: Polizei Kaiserslautern
Diese Pressemeldung auf www.polizei.rlp.de







