Coburg – Aktueller Hinweis zur Räum- und Streupflicht im Winter

Deutschland-24.com - Coburg - Aktuell -Coburg (BY) – Alle Jahre wieder: Mit jedem Wintereinbruch kommen auch gleich die Beschwerden über Anwohner, die ihre Gehsteige schlecht oder gar nicht geräumt haben. Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes, erinnert deshalb alle Mieter, Hausbesitzer und Hausverwaltungen wieder an ihre Räum- und Streupflicht:

Die Winterdienstverordnung der Stadt Coburg verlangt von jedem Anlieger, dass bei Glätte jeder Gehweg (falls kein Gehsteig vorhanden ist: jeder Straßenrand), der an das Grundstück angrenzt, etwa einen Meter breit geräumt und gestreut wird. Dies gilt Montag bis Samstag von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr, solange es die Witterungsverhältnisse erfordern.

Wichtig: Das Räumen und Streuen muss immer wieder rechtzeitig wiederholt werden, um eine Vereisung mit erhöhtem Unfallrisiko zu verhindern.

Räumen und Streuen muss dabei entweder der Grundstückseigentümer oder der von ihm Beauftragte – bei entsprechender Regelung im Mietvertrag also der Mieter. Als Streumaterial darf nur Sand oder Splitt verwendet werden. Holland weiter: „Leider greifen aus purer Bequemlichkeit viele zum Streusalz!“ Salz ist jedoch nur erlaubt an Treppen und starken Steigungen oder bei ganz extremen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen).

Da das Salz zu aggressiv für Bäume und Pflanzen ist, kann auch das Salzstreuen mit Bußgeld geahndet werden. Nach der städtischen Winterdienstverordnung sind für Salzeinsatz ebenso Bußgelder möglich wie für schlechtes Räumen und Streuen.

Gehsteig oder Gehspur müssen so geräumt werden, dass auch Senioren, Gehbehinderte und Mütter mit Kinderwagen gefahrlos passieren können. „Es reicht keinesfalls aus, nur für sportliche, gut trai-nierte Durchschnittsfußgänger zu räumen und zu streuen!“

Dass Räum- und Streufahrzeuge Schnee von der Fahrbahn auf den Gehsteig schaufeln, lässt sich häufig nicht vermeiden – auch wenn dies für die Anlieger leider doppelte Arbeit bedeutet, denn auch in diesen Fällen muss der Gehsteig umgehend wieder sicher begehbar gemacht werden.

Wichtig: Der Schnee auf dem Gehsteig darf nicht einfach auf die Fahrbahn geschoben werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit sollte er stattdessen als kleiner „Wall“ auf dem Bordstein bleiben.

Weitere Auskünfte zur Räum- und Streupflicht erteilen das Ordnungsamt (Tel. 89-1322, Martin Lieb) oder der CEB (Tel. 749-5310, Norbert Scholz).

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Text: Stadt Coburg

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