
Für berechtigten Anliegerverkehr wird in diesem Zeitraum wie im vorangegangenen Jahr die Einbahnstraßenregelung am Platz von Montrichard aufgehoben, so dass eine Zufahrt durch die Leergasse erfolgen kann. Die Einfahrt in der Leergasse ist, wie in der Rosengasse Höhe Ellenbogengasse, über einen elektronischen Poller gesichert.
Eine Zufahrt ist für Nichtinhaber einer Zufahrtsberechtigung somit nur montags bis freitags innerhalb der Lieferzeiten bis 11 Uhr möglich.
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Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein







