Eltville am Rhein – Zusammenleben mit Hunden in der Stadt: Regeln für Hundehalter

Zusammenleben mit Hunden -Eltville am Rhein – Regeln für Hundehalter: „Damit sich alle in einer Stadt wohlfühlen, gibt es bestimmte Regeln für das Zusammenleben“, erklärt Bürgermeister Patrick Kunkel. Das gilt auch für Hundehalter. Um mögliche Gefahren, die von Hunden ausgehen, wie Beißen oder Anspringen, zu vermeiden, gilt in der Stadt Eltville am Rhein ein Leinenzwang. Dort, wo sich viele Menschen begegnen, sollen Hunde an der Leine geführt werden – etwa in den städtischen Grünanlagen, im Bereich der Sportstätten, auf dem Gelände der Kurfürstlichen Burg und an den Weinprobierständen.

Viele Menschen und gerade Kinder haben auch einfach nur Angst vor Hunden und möchten diesen nicht unbeaufsichtigt begegnen und sich von diesen weder anschnüffeln, anbellen noch anspringen lassen. „Die überwiegende Mehrheit der Hundehalter respektiert dies und leint die Hunde an“, hat Bürgermeister Patrick Kunkel beobachtet. Jedoch ist die Anleinpflicht für alle verbindlich, die in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt vorgeschrieben ist.

Das regelmäßige „Gassigehen“ gehört zu einer artgerechten Hundehaltung selbstverständlich dazu. Die Hunde brauchen Bewegung und Auslauf und müssen auch ihren natürlichen Bedürfnissen nachkommen können. Verantwortungsbewusste Hundehalter nähmen dabei in der Regel Rücksicht und beseitigten die Hinterlassenschaften ihrer Hunde, so Kunkel. „Aber auch hier gibt es immer wieder nachlässige und rücksichtslose Hundehalter, denen die Belästigungen durch den Hundekot für andere entweder nicht bewusst oder sogar gleichgültig sind“, ärgert sich Kunkel.

Der Hundekot auf Gehwegen und Plätzen, in Fußgängerzonen, in Freizeit- und Sportgeländen, auf Liegewiesen und Grünanlagen und in Blumenbeeten sind nicht nur eine optische Beeinträchtigung, sondern verursachen üble Gerüche und sind eine Zumutung für alle, die diese Flächen zu säubern und zu pflegen haben.

Aus diesem Grund regelt die Verordnung, dass jeder, der einen Hund ausführt, Hundekotbeutel in ausreichender Anzahl zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot mitzuführen hat. Der Halter oder die den Hund ausführende Person hat abgesetzten Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

An den meisten, hoch frequentierten „Gassiwegen“ stehen Beutelautomaten bereit, an denen man sich kostenlos Hundekotbeutel entnehmen kann. „Diesen Service haben wir deutlich erweitert, können diesen allerdings nicht flächendeckend anbieten, so dass jeder Hundehalter selbst dafür verantwortlich ist, ein geeignetes Behältnis mitzuführen, um den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen“, so Kunkel weiter.

Damit die Regelungen zur Anleinpflicht und Hundekotbeseitigung eingehalten werden, sind bei Verstößen Bußgelder bis zu 250 Euro möglich. Patrick Kunkel: „Ich bitte alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und Unterstützung und appelliere an diese, die Regeln einzuhalten.“

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Text: Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein

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Autor: Team Hessen-Tageblatt