Ennepe-Ruhr-Kreis (NRW) – (pen) Bürger haben ab sofort nicht nur in den Fachausschüssen sondern auch im Kreisausschuss des Ennepe-Ruhr-Kreises die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Darüber hinaus wurde das Verfahren vereinfacht. Möglich macht dies ein aktueller Kreistagsbeschluss.
Ab sofort heißt es im entsprechenden Abschnitt der Geschäftsordnung des Kreistages: „Einwohnerfragestunden sind für jede ordentliche öffentliche Ausschusssitzung vorzusehen und als erster Punkt der Tagesordnung der Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Die Einwohnerfragen dürfen nur von Einwohnerinnen und Einwohnern de Kreises gestellt werden und müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen. Sie können in den jeweiligen Ausschuss formlos gestellt werden. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Anfragen zu einer Fragestunde stellen. Die Fragestunde soll maximal 30 Minuten dauern. Die Fragen werden in der Regel mündlich beantwortet.“
Einwohnern, die möglichst direkt im Ausschuss Antworten auf ihre Fragen erhalten möchten, rät die Kreisverwaltung, diese vorab schriftlich einzureichen. So sei gewährleistet, dass die notwendigen Fakten zur Beantwortung der Fragen bereits im Vorfeld recherchiert werden könnten.
Die Sitzungstermine sowie die Tagesordnungen und die Vorlagen aller Sitzungen der Gremien des Ennepe-Ruhr-Kreises stehen im Internet. Sie sind unter www.en-kreis.de im Bereich Politik/Kreistagsinformationssystem zu finden.
***
Text: Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann