Geisenheim am Rhein – Umwelt: Herbizidverzicht und die Auswirkungen für die Grünpflege bei der Hochschulstadt Geisenheim

Hessen-Tageblatt - Presseportal - Geisenheim -Geisenheim am Rhein – Herbizidverzicht: Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat im September 2016 beschlossen, dass auf den gesamten stadteigenen Flächen keine Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide), mehr eingesetzt werden dürfen.

In der Begründung des entsprechenden Antrages von Bündnis 90/ Die Grünen wird auf den Stadtverordnetenbeschluss zur Lokalen Agenda 21 verwiesen, bei dem sich Geisenheim u.a. zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Ökosysteme und der Artenvielfalt, sowie zur Vermeidung von Luft-, Boden- und Wasserverschmutzungen verpflichtet hat. Daraus resultierend, wird in dem Antrag festgestellt, dass der Einsatz von Herbiziden mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar ist.

Wie für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2017 sichtbar wurde, war vor allem das Erscheinungsbild der Geisenheimer Friedhöfe von den Auswirkungen des Herbizidverbotes betroffen, was sich insbesondere durch einen z.T. stärkeren Wildkrautbewuchs auf den unbefestigten Wegen der Friedhöfe zeigte.

Nachdem in der zweiten Jahreshälfte eine Fremdfirma mit der herbizidfreien Unkrautbekämpfung auf diesen Wegeflächen beauftragt wurde, hat sich die Situation vorläufig entspannt. Auch für das Jahr 2018 ist eine kontinuierliche Fortführung der alternativen Behandlungsmethoden geplant, so dass sich der Pflegezustand der Friedhofswege weiter verbessern wird.

Da die auf den Wegeflächen nicht erwünschten Wildkräuter von der alternativen Unkrautbekämpfungsmethode nur sehr unterschiedlich erfasst werden, bittet die Stadtverwaltung um Akzeptanz, dass die Flächen voraussichtlich ganzjährig einen gewissen Besatz an Wildkräutern aufweisen werden.

In diesem Zusammenhang werden die Bürgerinnen und Bürger auch gebeten, generell den ökologischen Wert und die Bedeutung von Wildkräutern für die Natur zu bedenken und in ihrem Einflussbereich nach Möglichkeit an deren Erhaltung mitzuwirken.

Zum Grundverständnis ist hierzu auszuführen, dass die Auslegung des Begriffs „Unkraut“ sehr stark vom subjektiven menschlichen Empfinden abhängt. Bei Unkräutern handelt es sich korrekt um besonders widerstandsfähige Wildpflanzen, die an manchen Stellen als störend oder unnütz empfunden werden.

In der Natur aber gibt es keine unnützen Pflanzen.Viele sind essbare Kräuter und Heilpflanzen, bilden die Nahrungsgrundlage für zahlreiche Insekten und andere Tiere und so manches Unkraut trägt außerdem auch schön anzusehende Blüten und Blätter.

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Urheber: Stadt Geisenheim

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Autor: Team Hessen-Tageblatt