Hamburg – Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 – Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von sieben Vereinigungen als Partei bzw. Wählervereinigung

Deutschland-24.com - Hamburg - Aktuell -Hamburg – Sieben neue Vereinigungen haben ihre Beteiligung zu der Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 angezeigt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Alternative zu Deutschland (AzD) als Wählervereinigung,
  • Die GERADE Partei (DGP) als Partei,
  • Hamborg raus aus Altøna (HaraAlt) als Wählervereinigung,
  • Hamburger Bürger-Liste (HHBL) als Wählervereinigung,
  • HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI (HUMANWIRTSCHAFT) als Partei,
  • Kreusel-Partei Hude-Wüsting (Kreusel) als Partei
  • Neue Liberale (Liberale) als Partei.

 

Über die Zulassung der sieben Gruppierungen als Partei oder Wählervereinigung zur Bürgerschaftswahl entscheidet der

Landeswahlausschuss

am Freitag, 5. Dezember 2014, ab 12 Uhr

in öffentlicher Sitzung (Hamburger Rathaus, Raum 151)

Nicht betroffen von diesem Zulassungsverfahren sind Parteien, die bereits im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind oder deren Parteieigenschaft bereits zur letzten Bundestagswahl festgestellt worden ist. Außerdem sind Einzelpersonen, die sich nur in einem Wahlkreis  zur Wahl stellen können,  von diesem Zulassungsverfahren  befreit.

Die Parteien und Wählervereinigungen können bis zum 11. Dezember 2014, 16 Uhr Wahlvorschläge mit Listen ihrer Kandidaten für die Stimmzettel für die Landeslisten beim Landeswahlleiter und für die Stimmzettel mit den Wahlkreislisten beim jeweils zuständigen Bezirkswahlleiter einreichen. Über die Zulassung dieser Wahlvorschläge  entscheiden der Landeswahlausschuss und die Bezirkswahlausschüsse am 19. Dezember 2014.

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Text: Behörde für Inneres und Sport, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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