Stadt Kassel – So sehen die Stimmzettel aus

Hessische-Nachrichten -Kassel- Aktuell -Stadt Kassel – Landtagswahl: 210 mm breit und 830 mm lang – so groß sind die Stimmzettel zur Wahl des 20. Hessischen Landtages 2018 im Wahlkreis 3 (Kassel-Stadt I) und 4 (Kassel – Stadt II).

Erststimme und Zweitstimme

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man seine Wahlkreisabgeordnete bzw. seinen Wahlkreisabgeordneten denen jeweils eine Ersatzbewerberin bzw. ein Ersatzbewerber zugeordnet ist. Hierfür treten im Wahlkreis 3 zehn sowie im Wahlkreis 4 neun Bewerberinnen und Bewerber an. Mit der Zweitstimme setzt man sein Kreuz für die Landesliste. Das Ergebnis der Zweitstimmen ist maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Landtag auf die einzelnen Parteien. Hierfür treten in Hessen 23 Parteien an.

Reihenfolge der Wahlvorschläge

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich zunächst nach dem Landesstimmenergebnis der letzten Landtagswahl. Alle übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an. Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerberinnen und –bewerber richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten. Wenn für die Partei oder Wählergruppe in dem Wahlkreis keine Wahlkreisbewerberin oder kein Wahlkreisbewerber antritt, bleibt das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer.

Der farbliche Unterschied der Stimmzettel

Die Stimmzettel eines Wahlkreises sind in Hessen einheitlich in schwarzer Farbe bedruckt. Jedem Wahlkreis ist ein farbliches Raster zugeordnet. Dies dient der besseren Unterscheidung zu anderen Wahlkreisen. Die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis 3 geben ihre Stimme auf einem grünen Stimmzettel ab. Die Wählerinnen und Wähler des Wahlkreises 4 setzen ihr Kreuz auf einem hellroten Stimmzettel.

Volksabstimmungen

Die Stimmzettel sind in Hessen einheitlich in schwarzer Farbe auf grünem Papier bedruckt und hat das Format DIN A3. Die Gesetzesänderungen sind mit der vom Landtag beschlossenen Gesetzesüberschrift benannt. Ein Muster kann unter den unten angegebenen Internetseiten eingesehen werden.

Einheitliche Abstimmung und Einzelabstimmung

Für die Stimmgabe steht den stimmberechtigten Personen ein gemeinsamer Stimmzettel über alle 15 Änderungsvorschläge zur Verfügung.
Für die Stimmabgabe werden landeweit einheitliche Stimmzettel verwendet. Jede stimmberechtigte Person hat verschiedene Möglichkeiten abzustimmen:

Im Abschnitt A („Einheitliche Stimmabgabe“) können Stimmberechtigte einheitlich mit „Ja“ oder „Nein“ über alle 15 Änderungsgesetze abstimmen.
Im Abschnitt B („Einzelabstimmung“) kann über jedes einzelne Gesetz abgestimmt werden.

Die Stimmabgabe ist auch in beiden Abschnitten möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Stimmabgabe der Einzelabstimmung der Stimmabgabe der einheitlichen Abstimmung vorgeht.

Das Loch in den Stimmzetteln der Landtagswahl und den Volksabstimmungen

In der rechten oberen Ecke befindet sich ein Loch. Dieses dient blinden und stark sehbehinderten Menschen zur Orientierung. Sie haben die Möglichkeit mit einer Wahlschablone selbst zu wählen und sind somit nicht auf die Hilfe anderer Menschen bei der Wahl angewiesen. Damit die Schablone richtig angelegt werden kann, haben alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke ein Loch, das von den Betroffenen ertastet werden kann.

Die Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. (BSBH) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V. (Blista) in Marburg hergestellt und vertrieben. Mit jeder Schablone wird eine Audio-CD ausgeliefert, die eine Anleitung zum Gebrauch der Schablone und sämtliche Informationen des Stimmzettels enthält.
Schablone und Audio-CD können von Blinden und Sehbehinderten ausschließlich beim BSBH bei folgender Adresse angefordert werden: Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V., Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Telefon 069/150596-6, E-Mail info@bsbh.org.

Die städtische Wahlbehörde weist darauf hin, dass die Schablonen weder bei ihr erhältlich sind noch am Wahltag in den Wahlbehörden vorrätig sein werden. Interessenten werden daher gebeten, sich rechtzeitig an den Blinden- und Sehbehindertenbund zu wenden.

Keine repräsentative Wahlstatistik in Kassel

Im Rahmen der Landtagswahl werden in einigen Wahlkreisen in Hessen statistische Daten erhoben. Zu diesem Zweck sind besondere Merkmale auf die Stimmzettel gedruckt. Während dieser Landtagswahl nimmt die Stadt Kassel nicht an der repräsentativen Wahlstatistik teil.

Weitere Informationen zur Landtagswahl und den Volksabstimmungen finden Sie unter https://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/landtag/ und https://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/volksabstimmung/.

Darüber hinaus gehende Informationen zur Landtags-Wahl und den Volks-Abstimmungen in Leichter Sprache finden Sie im Internet unter https://wahlen.hessen.de/land-hessen/landtagswahl-2018.

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Stadt Kassel
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Autor: Team Hessen-Tageblatt