Hanau – Hanaus OB Kaminsky sieht Nachbesserungsbedarf bei Mindestlohnregelung für Sportvereine

RLP-24 - News aus Hessen - Aktuell -Hanau (HE) – „Das neue Mindestlohngesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, denn es schafft Respekt und Anerkennung für gute Arbeit, die den Lebensunterhalt deckt; und es stärkt die Kaufkraft. Was aber die Folgen daraus für den Amateursport betrifft, sehe ich dringenden Klärungsbedarf“, erklärt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Er hoffe, dass sich in einem Gespräch zwischen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sowie dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Deutschen Fußballbund Ende Februar eine „Klärung im Sinne der Vereine“ finden lasse.

„Insolvenz oder Illegalität, diese nicht unwahrscheinlichen Folgen für Sportvereine kann der Bundesgesetzgeber nicht gewollt haben“, unterstellt Hanaus OB. Denn entweder drohe bei 8,50 Euro Bruttostundenlohn für Sportler mit Minijob-Verträgen die Pleite. Oder die Entlohnung unter der Hand nehme zu.

Eine bestimmte Stundenzahl im Monat, die im Einklang mit 8,50 Euro Entlohnung stehe, sei bei mehrmaligem Training pro Woche, Mannschaftsbesprechungen und Fahrten zu Auswärtsspielen schnell erreicht. Deswegen Trainingszeiten zu reduzieren, um im Rahmen des Mindestlohns zu bleiben, sei eine „geradezu groteske Alternative“. Hinzu komme, dass der häufig zu hörende Rat, Vereine sollten den Zeitaufwand ihrer vergüteten Spieler erfassen, „zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet, der ebenso unzumutbar“ sei.

Hanaus Sportdezernent fordert die Bundesregierung auf „die Amateurvereine nicht im Regen stehen zu lassen“. Zwar falle das Ehrenamt im Verein nicht unter die Mindestlohnregelung, ebenso wenig der Sport, bei dem nicht die finanzielle Gegenleistung dafür im Vordergrund stehe. Aber die Auswirkungen aus dieser Gesetzgebung machten bürgerschaftlichen Einsatz für das Gemeinwohl im Sport „gewiss nicht attraktiver“. Klar müsse sein, dass das Mindestlohngesetzt die Vereinsarbeit nicht erschweren dürfe.

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Text: Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau

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