Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen (BW/RLP) – Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2013 bewirkt auch für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und deren Gesellschafter eine wesentliche Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Unternehmensmitbestimmung. Da die Zahl der rnv-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach einer neuen Berechnungsgrundlage nun deutlich über 2.000 liegt, findet künftig das Mitbestimmungsgesetz Anwendung.
Gemäß der neuen Rechtsprechung werden bei der Ermittlung der Anzahl der rnv-Beschäftigten nun auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt, die durch die ehemaligen Verkehrsunternehmen der Städte an die rnv überlassen wurden. Dadurch liegt die rnv nun über der maßgeblichen Grenze von 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies schlägt sich unter anderem in der neuen Struktur und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der rnv nieder, der in Zukunft paritätisch mit zehn Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt sein wird und insgesamt zwanzig Mitglieder umfassen soll.
„Die Umsetzung der neuen Aufsichtsratsstruktur zeigt, dass die Städte ihre Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern und der Belegschaft der rnv ernst nehmen und ausfüllen“, so Klaus Dillinger, Beigeordneter der Stadt Ludwigshafen und neuer Vorsitzender des rnv-Aufsichtsrates. „Die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen der rnv entsprechen somit auch in Zukunft in vollem Umfang den strengen rechtlichen Erfordernissen des Mitbestimmungsrechts“, so Hans-Jürgen Heiß, Bürgermeister für Konversion und Finanzen der Stadt Heidelberg.
„Die konsequente Wahrnehmung und Umsetzung der Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte vor dem Hintergrund eines ausgeweiteten ÖPNV-Angebotes ist auch ein Zeichen des Selbstverständnisses, mit dem die drei Städte als verantwortungsbewusste Gesellschafter die Interessen und Rechte der Angestellten achten und sich damit auch klar zu den strengen Vorschriften nach deutschem Recht bekennen.“ Der europarechtlich geforderte kommunalpolitische Einfluss – eine Voraussetzung für die Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen – werde durch die neue Mitbestimmungsregel allerdings nicht tangiert.
Der Mannheimer Erste Bürgermeister und ÖPNV-Dezernent Christian Specht sieht die gewachsene Zahl der rnv-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter positiv: „Die rnv hat heute vor allem deswegen mehr Mitarbeiter als noch vor einigen Jahren, weil sie Jahr für Jahr mehr Fahrgäste transportiert, ihr Verkehrsangebot ausgebaut und ihre Infrastruktur erweitert und modernisiert hat.“ Ebenso sei zu berücksichtigen, dass die sinnvolle und zeitgerechte Flexibilisierung des Personaleinsatzes im Fahrbetrieb dazu führt, dass die Zahl der Mitarbeiter ansteige, so Specht weiter. Zudem lege die rnv als moderner und attraktiver Arbeitgeber sehr viel Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die daraus resultierenden flexiblen Arbeitszeitregelungen führten ebenfalls zu einer höheren Mitarbeiterzahl.
Die Gesellschafter der rnv sowie die kommunalpolitischen Entscheidungsgremien der Städte sehen damit das bundesweit einmalige Erfolgsmodell der Bildung einer städteübergreifenden Verkehrsallianz mit dem integrierten gemeinsamen Verkehrsdienstleister rnv auf einer neuen Stufe der Unternehmensentwicklung. „Die Gesellschafter, die Mitarbeiter und die Geschäftsführung der rnv treten weiterhin engagiert für einen leistungsfähigen und gleichermaßen bezahlbaren ÖPNV ein“, erklärte Dillinger.
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Text: Stadt Mannheim