Hessen – Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches – Gerhard Merz (SPD): KiföG-Mängel müssen dringend korrigiert und Standards zur Betreuung von Kindern mit Behinderung aufgenommen werden

Hessen / Wiesbaden – Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz hat eine positive Bilanz der Anhörung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses zum Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs gezogen.

„Insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände, die die große Zahl der kommunalen Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen repräsentieren, haben unsere Änderungsvorschläge begrüßt. Zur Verankerung der Standards zur Betreuung von Kindern mit Behinderung gibt es bei ihnen andere Interessenlagen, das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Allerdings haben auch hier die Kommunalen Spitzenverbände konstruktive Vorschläge gemacht, die wir noch genauer zu bewerten haben“, sagte Merz am Donnerstag in Wiesbaden.

Auch freie und frei-gemeinnützige Träger hätten sich positiv zu den Vorschlägen der SPD geäußert. „Der Zustimmung im Detail war auch grundsätzliche Kritik beigefügt. Natürlich ändert unser Vorschlag zur Änderung des hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs nichts am grundlegenden Problem, das nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) die Förderung am besetzten Platz orientiert wird.

Das können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ändern, unser Ziel ist es, die gravierendsten Mängel zu reparieren. Wir sind der Auffassung, dass man an der Landesförderung für lange Öffnungszeiten, an der Förderung kleiner Einrichtungen und an der Stichtagsregelung bereits jetzt Änderungen vornehmen kann und muss, unabhängig von der laufenden Evaluation des KiföG, deren Ergebnisse im nächsten Jahr vorliegen werden“, so Merz.

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Text: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden

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