Hessen / Wiesbaden – Datenschutzgesetz: Im Unterausschuss Datenschutz des Hessischen Landtags fand heute eine Anhörung zum Gesetzentwurf zu einer Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts statt.
Der datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Holschuh, übte Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf und sagte im Nachgang der Anhörung am Donnerstag in Wiesbaden dazu: „Der Teil des Entwurfs zur Informationsfreiheit hat seinen Namen nicht verdient und ist unzureichend. In der Anhörung wurde deutlich, dass es zu viele unbegründete Ausnahmen gibt. Beispielsweise sind Polizei und Verfassungsschutz von dem Anspruch auf Informationsfreiheit ausgenommen. Das ist in keinem anderen Bundesland vorgesehen.“
Die praktische Erfahrung aus anderen Ländern habe gezeigt, dass es mit einem Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz keinesfalls zu einer Lähmung der Verwaltung komme. Holschuh dazu: „Für die SPD ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Bürgerrecht. Sie führt zu einem größeren Verständnis für Entscheidungsprozesse.“
Auch im weitaus größeren Teil des Gesetzentwurfs zum Datenschutz wurde Kritik geäußert. „Die Vielzahl der Änderungsvorschläge in der Anhörung haben gezeigt, dass die Regierungsfraktionen das Gesetz überarbeiten müssen. Einige Experten sprachen sogar von europarechtswidrigen Vorschriften“, so Holschuh.
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Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden