Hessen / Wiesbaden – Der atompolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Energiekonzernen wegen des vorgezogenen Atomausstiegs Anspruch auf Entschädigungszahlungen gewährt, wie folgt kommentiert:
„Die rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Atomausstieg 2002 vorgemacht, wie eine solche Vereinbarung mit den Energiekonzernen rechtssicher und ohne Entschädigungszahlungen auszusehen hat.
Merkel, Bouffier und Seehofer dagegen tragen die Verantwortung dafür, dass die Atomkonzerne durch die Laufzeitverlängerung der schwarz-gelben Nachfolgeregierung auf Bundesebene und der Kehrtwende 2011 mit der Schnellabschaltung vor der Landtagswahl in Bayern und der Kommunalwahl in Hessen, Entschädigungszahlungen gelten machen können.“
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Text: Valeska Fuhr
Mitarbeiterin Pressestelle
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
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