„Fehlverteilungen für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Hessen abbauen“

„In einigen Regionen unseres Landes besteht aber auch eine Überversorgung beim Angebot von Arztpraxen. Der Aufkauf von Arztpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung kann eine Möglichkeit sein, um dieser zu begegnen. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Es ist wichtig, dass die Zahl der geförderten Neuansiedlungen in unterversorgten Gebieten mit der Zahl der durch Einzelfallentscheidungen niedergelegten Praxissitze in einem bedarfsgerechten Gleichgewicht stehen muss. Keineswegs soll das Angebot an ambulant tätigen Medizinern signifikant vermindert werden. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf darauf eingehen will, dass Patientinnen und Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung häufig Schwierigkeiten und lange Wartezeiten bei der Vereinbarung eines Facharzttermins haben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden mit dem Gesetz verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln“, so Bartelt.
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Text: CDU Hessen – Christoph Weirich, Pressesprecher
Alexander Kurz, Stellvertretender Pressesprecher
Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden







