
Weil er keine Ausweispapiere vorzeigen konnte, musste er die Beamten zur Wache begleiten. Bei der Durchsuchung des 59-Jährigen entdeckten die Bundespolizisten ein Messer mit einer Klingenlänge von 12,5 cm in dessen Jacke.
Zudem kam bei der Prüfung seiner Identität heraus, dass der Rumäne von der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen weiteren strafrechtlichen Verstößen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.
Wegen des Fahrens ohne Fahrschein hat die Bundespolizeiinspektion Kassel ein Strafverfahren wegen Leistungserschleichung eingeleitet.
Eine Genehmigung zum Führen des Messers konnte er nicht vorweisen. Wegen dieses Verstoßes wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet (vgl. §53 Nr.21a WaffG). Die weitere Bearbeitung erfolgt diesbezüglich durch das Ordnungsamt der Stadt Kassel.







