Landkreis Nienburg /Weser – Überschwemmungsgebiete von Hindernissen freihalten – Rundballen und Gehölz gefährden den Wasserabfluss

129_2014 Überschwemmungsgebiete 2
Überschwemmungsgebiete von Hindernissen freihalten – Foto: Landkreis Nienburg – Freigegeben

Landkreis Nienburg /Weser (NI) – Landwirte und Grundbesitzer, die Flächen in Überschwemmungsgebieten bewirtschaften, sind wieder aufgefordert, Abflusshindernisse von ihren Flächen zu entfernen. Zu den Überschwemmungsgebieten zählen insbesondere die an der Weser, der Großen Aue, dem Uchter Mühlenbach/ Sarninghäuser Meerbach, dem Rottbach, dem Winzlarer Dorfgraben, dem Bruch- und Kolkgraben, der Siede und dem Steinhuder Meerbach gelegenen Flächen. Während der aktuellen hochwasserreichen Jahreszeit müssen grundsätzlich alle ab-schwemmbaren Gegenstände, wie zum Beispiel Rundballen, aus den Überschwemmungsgebieten entfernt worden sein.

Der Fachdienst Wasserwirtschaft des Landkreises Nienburg/Weser erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Rundballen generell nur in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres – außer bei Hochwasser – genehmigungsfrei gelagert werden dürfen. Rundballen, insbesondere die eingeschweißten, bilden wegen ihres möglichen Abdriftens bei Hochwasser eine Gefahr für den schadlosen Abfluss, da sie sich in Vorflutern und vor Stauwehren festsetzen können. Auch Gehölz aus dem im Winter anstehenden Rückschnitt von Bäumen und Hecken muss umgehend aus dem Bereich des Überschwemmungsgebietes entfernt werden.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz darf im Überschwemmungsgebiet kein Grünland in Ackerland umgebrochen werden. Der Umbruch des Grünlandes würde nämlich zu einer verstärkten Bodenerosion führen, wenn ein Hochwasser die Ackerflächen überströmt. Als Folge der Bodenabschwemmungen kann es in dem Gewässer zu Auflandungen kommen, die die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers vermindern.

Auch für das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche, die Errichtung von bau-lichen Anlagen und die Anlage von Baum- und Strauchpflanzungen ist eine wasserbehördliche Genehmigung nötig. Es besteht aber die Möglichkeit, im Einzelfall prüfen zu lassen, ob für genannte Maßnahmen eine Genehmigung erteilt werden kann.

In unterschiedlichen Abständen führen anhaltender Regen oder auch Schnee-schmelze dazu, dass Wasserläufe über die Ufer treten und weite Gebiete über-schwemmt werden. Der Landkreis Nienburg/ Weser als Untere Wasserbehörde achtet deshalb darauf, dass die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete von Abflusshindernissen freigehalten werden und weist darauf hin, dass Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Für weitere Auskünfte steht der Fachdienst Wasserwirtschaft des Landkreises Nienburg/Weser unter der Telefonnummer 05021-967 356 zur Verfügung.

***

Text: Landkreis Nienburg/Weser
101 Büro des Landrates
Weserstraße 13
31582 Nienburg

Sie sind jetzt auf folgender Seite:
Startseite » Landkreis Nienburg /Weser – Überschwemmungsgebiete von Hindernissen freihalten – Rundballen und Gehölz gefährden den Wasserabfluss
 

(C) Hessen/Deutsches Tageblatt – Hessische Nachrichten … Täglich bringen wir die besten Heimat-News für das Hessenland.

 

Das aktuelle News-Event-Info Portal vom Mittelrhein

 

Hessen Tageblatt – Hessische Nachrichten und mehr

Autor: Team Hessen-Tageblatt