Ludwigsburg – An Weihnachten und Silvester ist Ruhe angesagt

BW-24.de - Ludwigsburg - Aktuell -Ludwigsburg (BW) – Die Weihnachtsfeiertage und Silvester stehen unter besonderem Schutz. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist auch im diesem Jahr wieder auf besondere Bestimmungen während der Weihnachtsfeiertage hin.

An Heiligabend, 24. Dezember, dürfen von 3 bis 24 Uhr keine öffentlichen Tanzveranstaltungen abgehalten werden. In der Nähe von Kirchen und anderen Gottesdienst-Gebäuden müssen sämtliche Störungen ab 17 Uhr vermieden werden, damit Gottesdienste in aller Ruhe abgehalten werden können.

Am 1. Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember, sind öffentliche Sportveranstaltungen erst ab 11 Uhr erlaubt. Ganztägig verboten sind Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten sowie öffentliche Tanzveranstaltungen.

Für Silvester, 31. Dezember, gilt: Wo Gottesdienste gefeiert werden, sind zwischen 18 und 21 Uhr jegliche Störungen verboten. Vor allem dürfen keine Feuerwerks- oder Knallkörper abgeschossen werden.

Die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und öffentliche Vergnügungsstätten ist in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar aufgehoben. Für Spielhallen gilt dies nicht.

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Text: STADTVERWALTUNG LUDWIGSBURG
Büro Oberbürgermeister
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Sekretariat
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg

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