Ludwigsburg (BW) – Damit der Rutsch ins neue Jahr für alle ein schönes Erlebnis wird, erinnert der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung an Regeln im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Sie gelten für alle, die Kracher, Raketen, Feuerwerke und Ähnliches verkaufen, einkaufen oder abbrennen wollen.
Der Handel mit Feuerwerkskörpern – ausgenommen die der Klasse I – ist nur in Verkaufsräumen erlaubt. Das Mindestalter von 18 Jahren gilt sowohl für Käufer als auch Verkäufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II. Auch wer sie zündet, muss 18 Jahre alt sein. Die Abgabe an Minderjährige ist ausdrücklich verboten. Sie dürfen nur „Knaller“ der Klasse I erwerben und abbrennen, allerdings erst ab einem Alter von 12 Jahren!
Feuerwerkskörper dürfen nur zwischen Samstag, 28. Dezember, und Dienstag, 31. Dezember, verkauft und angeboten und nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art verboten. Die neuesten sprengstoffrechtlichen Bestimmungen sind dahingehend verschärft worden.
Wichtig ist auch die richtige Lagerung und Aufbewahrung. Verkäuferinnen und Verkäufer müssen entsprechend geschult sein. Über diese Bestimmungen gibt es beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung Merkblätter. Sie können in der Wilhelmstraße 9, im Zimmer 111 während der üblichen Sprechzeiten abgeholt, telefonisch unter (0 71 41) 9 10-23 86 angefordert oder im Internet unter www.ludwigsburg.de heruntergeladen werden.
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Text: STADTVERWALTUNG LUDWIGSBURG
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Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg