
Hierbei starben drei Personen, vier weitere wurden verletzt. Laut einer anschließenden Untersuchung hatte er zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 3,09 Promille.
Gegen den 34-Jährige wurde daraufhin ein Verfahren unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Am Donnerstag (26.10.) erließ ein Richter des Amtsgerichts Darmstadt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Beschuldigten.
Wegen seiner schweren Verletzungen war dies vorher nicht möglich gewesen.







