Flüchtete 23-Jähriger zunächst mit einem Fahrrad? – Belohnung für Ergreifung des Marcus Busse auf 5000 Euro erhöht
Niedersachsen – Die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück ausgesetzte Belohnung in Höhe von 3000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung des 23-jährigen Marcus Busse aus Obernkirchen führen, ist jetzt durch Privatpersonen auf 5000 Euro erhöht worden.
Der Aufenthaltsort des am Donnerstag in Nordhorn geflohenen 23-jährigen Straftäters ist nach wie vor nicht bekannt. Ob sich der Gesuchte noch im Bereich des Emslandes oder der Grafschaft Bentheim aufhält, kann nicht gesagt werden. Der wenige Stunden nach der Flucht geraubte weiße Toyota Yaris mit dem Kennzeichen NOH-LA 90, ist vermutlich von Zeugen am Donnerstagabend und am Freitagmittag der letzten Woche in Obernkirchen bei Bückeburg gesehen worden. Weiterhin wurde das Auto, an dem sich auffällige Werbeaufkleber der Lindenapotheke Nordhorn befinden, am Montagmittag von Zeugen im Innenstadtbereich von Hameln gesehen. Es wird noch einmal ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Täters hingewiesen.
Beim Versuch des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln am Mittwoch der letzten Woche wurde Marcus Busse durch Polizeibeamte an der holländischen Grenze festgenommen. Busse war am Donnerstag der letzten Woche gegen 14.00 Uhr beim Amtsgericht kurz vor der Haftvorführung zunächst zu Fuß geflohen. Zeugen haben ihn dann im Bereich der Brücke Moltkestraße/ Beethovenstraße gegen 14.40 Uhr auf einem auffälligen Fahrrad gesehen. Dieses Fahrrad war kurz zuvor in Nordhorn in der Kaiserstraße gestohlen worden.
Es handelt sich um ein blau/silbernes Fahrrad der Marke Gazelle Orange. An dem Rad befinden sich hinten zwei Fahrradtaschen und auffällig ist am hinteren Ende des Kettenschutzes eine Abklebung mit schwarzem Isolierband. Dieses Fahrrad konnte, trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen der Polizei, nicht aufgefunden werden. Der Flüchtige ist circa 1,75 Meter groß und von schlanker Statur. Er hat dunkelblondes, kurzes hochgegeltes Haar. Zuletzt war er mit einer beige/grauen Wildlederjacke und einer Jeans bekleidet.
Wie bereits gemeldet, kam es wenige Stunden nach der Flucht des 23-Jährigen in Nordhorn in der Krokusstraße zu einem Raubüberfall auf einen 61 Jahre alten Auslieferungsfahrer der Linden-Apotheke, bei dem der Fahrer lebensgefährlich verletzt wurde. Der mutmaßliche Täter entkam mit dem Fahrzeug der Apotheke. Dabei handelt es sich um einen weißen Toyota Yaris mit dem Kennzeichen NOH-LA 90. Das Auto ist durch mehrere Schriftzüge eindeutig als Firmenfahrzeug der Linden-Apotheke Nordhorn zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Verfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil des 61-jährigen Opfers eingeleitet. Die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim hat beim Polizeikommissariat Nordhorn eine 40-köpfige Mordkommission eingerichtet, die mit Hochdruck an dem Fall arbeitet.
Für die Auslobung einer Belohnung durch die Staatsanwaltschaft gilt folgendes:
„wegen der Fahndung nach dem flüchtigen Btm-Händler Marcus Busse setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3.000 €uro für Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen, aus. Auf die Belohnung besteht kein Rechtsanspruch. Sie kann je nach Bedeutung der Hinweise auch aufgeteilt werden. Beamtinnen und Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft oder solche, die von Berufs zur Ergreifung des Beschuldigten berufen sind, scheiden als Empfänger der Belohnung aus“
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Polizei bitten Zeugen, die Angaben zum Aufenthaltsort des Marcus Busse oder aber zum Standort des verschwundenen Toyota Yaris machen können, sich umgehend zu melden.
Die Polizei Nordhorn hat ein gesondertes Hinweistelefon unter der Rufnummer (05921) 309 219 geschaltet.
Für die Auslobung einer Belohnung durch die Staatsanwaltschaft gilt folgendes:
„wegen der Fahndung nach dem flüchtigen Btm-Händler Marcus Busse setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3.000 €uro für Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen, aus. Auf die Belohnung besteht kein Rechtsanspruch. Sie kann je nach Bedeutung der Hinweise auch aufgeteilt werden.
Beamtinnen und Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft oder solche, die von Berufs zur Ergreifung des Beschuldigten berufen sind, scheiden als Empfänger der Belohnung aus“
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Mitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück