
Zu seinem Pech wurde er dabei von einem Polizeibeamten gesehen. Diese Feststellung wurde kurzerhand telefonisch an einen ebenfalls bei der Gerichtsverhandlung anwesenden Polizeibeamten der Füssener Polizeiinspektion weitergegeben.
Aufgrund der neuerlichen Straftat wurde der junge Mann noch während der Verhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, im Beisein der Staatsanwaltschaft und der Richterin, zu der begangenen Straftat „Fahren trotz Fahrverbot“ belehrt.
Möglicherweise trifft der „Schwarzfahrer“ schon bald wieder im Gerichtssaal auf die Richterin, den Staatsanwalt und den Polizeibeamten.
***
(PI Füssen)







