Stadt Kassel – Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen

Hessen-24 - Kassel - Aktuell -Stadt Kassel (HE) – Zur angemessenen Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen stellt das Land Hessen Kostenzuschüsse für Umbaumaßnahmen in bereits bestehenden vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbstgenutzten Wohnungen zur Verfügung. Die Wohnungen und das Wohnumfeld sollten baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.

Gefördert wird zum Beispiel der Umbau von Bädern oder Küchen mit bis zu 5.000 Euro, der Einbau von geeigneten Aufzügen mit maximal 6.000 Euro. Andere Maßnahmen, wie die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder die Errichtung von Rampen werden als Einzelmaßnahmen mit höchstens 2.500 Euro gefördert.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit, Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und mit der Baumaßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein.

Interessenten für Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Kassel können sich beim Bauverwaltungsamt der Stadt Kassel, Abteilung Wohnungsbauförderung, unter der Rufnummer 0561-787-6114 oder im Internet unter www.wibank.de informieren.

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Text: Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel

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