
Hintergrund:
Wählen kann jeder Deutsche oder EU-Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 25. Juni 2016 im Ortsbezirk Mitte mit Hauptwohnsitz gemeldet und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl des Ortsbeirates Mitte am 6. März 2016 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung für ungültig erklärt und wird am 25. September 2016 wiederholt. Die weiteren 22 Ortsbeiräte in der Stadt Kassel wurden bereits bei der Kommunalwahl am 6. März 2016 rechtskräftig gewählt.
Informationen zur Wahl des Ortsbeirats Mitte finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Kassel unter http://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/kommunalwahl/.
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Text: Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel








