Wiesbaden – Kessler: Landwirte von Straßenreinigungsgebühren entlasten – ELW prüfen Satzungsänderung

Hessische-Nachrichten - Wiesbaden - Aktuell -Wiesbaden – Kessler: Einen vordringlichen Handlungsbedarf zur Änderung der nach Vorstellung der „Gehwegreinigung in Bürgerhand“ (GiB) Ende 2017 beschlossenen Straßenreinigungssatzung sieht auch der für die Entsorgungsbetriebe (ELW) zuständige Dezernent Hans-Martin Kessler: „Die finanzielle Belastung einzelner Landwirte ist mit der aktuellen Regelung zu hoch und sollte korrigiert werden. Die dadurch entstehenden geringeren Einnahmen dürfen aber nicht zu Lasten der übrigen Gebührenzahler gehen, sondern müssen von der Stadt Wiesbaden übernommen werden.“

Das Dezernat für Stadtentwicklung und Bau und die ELW prüfen bereits, inwiefern eine praktikable und rechtssichere Lösung zur Entlastung der Landwirte möglich ist. Ziel sei es, das Thema in der nächsten Sitzung der ELW-Betriebskommission im September 2019 zu besprechen und – falls möglich – bereits eine entsprechende Änderung der Satzung auf den Weg zu bringen, die zum einen die besonderen Belange der Landwirte berücksichtigt, zum anderen aber nicht neue Ungleichbehandlungen schafft. Eine Evaluierung der Straßenreinigungssatzung sei auch deshalb sinnvoll, um den Reinigungsrhythmus einzelner Straßenzüge ab dem Jahre 2020 gegebenenfalls anzupassen.

Eine kurzfristig rückwirkende Befreiung sei aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. Aus Gründen der gebotenen Rechtssicherheit seien genaueste Abwägungen und konkrete Festlegungen vorzunehmen. Es müsse beispielsweise rechtssicher geklärt werden, welche Grundstücke mit landwirtschaftlichen Flächen – oder welche Teile davon – überhaupt unter eine solche Befreiung oder Ermäßigung fallen könnten; und es müsse dann gewährleistet sein, dass gegebenenfalls sämtliche derart als landwirtschaftlich genutzt klassifizierten Grundstücke von einer Gebührenbefreiung oder Ermäßigung profitieren. In diesem Zusammenhang müsse auch die Frage geklärt werden, ob eine Befreiung oder lediglich eine Ermäßigung rechtlich zulässig sei. Letztlich müsse eine entsprechende Änderung der Straßenreinigungssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Sicher sei, dass im Falle einer erwünschten Neuregelung die erforderliche Anpassung nicht zu Lasten der übrigen Gebührenzahler gehe. „Beide Maßnahmen hätten keine Auswirkungen auf die Höhe der einzelnen Gebührensätze, denn die entstehenden Gebührenausfälle bei den Landwirten müssen durch eine Erhöhung des Gebührenanteils der Stadt Wiesbaden ausgeglichen werden“, so Kessler.

Auslöser für die aktuelle Debatte sind die im Juni verschicken Gebührenbescheide, unter anderem an die Eigentümer großer landwirtschaftlicher Flächen. Durch die neue Straßenreinigungssatzung, konkret durch die Zuordnung vieler Straßen in eine andere Reinigungsklasse, ergeben sich für die Landwirte und Winzer teilweise höhere Gebühren. Diese entstehen, da sich die Straßenreinigungsgebühren in Wiesbaden nach der Größe des Grundstücks richten, an dem die zu reinigende Straße liegt.

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