Wiesbaden – Thema Hygiene in Kosmetikstudios in Wiesbaden

Hessische-Nachrichten - Wiesbaden - Aktuell -Wiesbaden – In den vergangenen Wochen fanden durch das Gesundheitsamt Wiesbaden Begehungen von gewerblichen Einrichtungen wie Kosmetikstudios statt.

Dabei wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Hygiene in einem Fall hygienische Mängel festgestellt. Es wurden Behandlungen mit Hyaluronsäure oder Botulinumtoxin (Handelsname „Botox“) vorgenommen, die nicht durch staatlich anerkannte Kosmetikerinnen oder Kosmetiker durchgeführt werden dürfen. Unterspritzungen mit Hyaluronsäure sind ausschließlich Heilpraktikern sowie Ärzten vorbehalten. Dazu zählt auch die Einbringung von Hyaluronsäure mittels sogenannter Hyaluron-Druckluft-Pens, bei deren Anwendung es sich laut eines Erlasses des Hessischen Ministeriums für Integration und Soziales vom 13. Juni 2019 um eine erlaubnispflichtige Heilkundeausübung handelt. Unterspritzungen mit Botulinumtoxin, das als verschreibungspflichtiges Medikament gilt, dürfen ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden. Das Gesundheitsamt beabsichtigt, im Rahmen von Routinebegehungen die Einhaltung entsprechender Vorgaben verstärkt zu überprüfen. „Die Kontrollen sollen zur Sicherheit und Gesundheit der Kundinnen und Kunden beitragen, was auch im Interesse der Betreiber von Kosmetikstudios liegt. Eine gute Zusammenarbeit ist uns wichtig“, kommentiert Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz das Vorhaben.

Das Gesundheitsamt berät die Betreiber von medizinischen und gewerblichen Einrichtungen, zum Beispiel Kosmetik- oder Nagelstudios, gerne zu hygienischen oder anwendungsbezogenen Fragen und Vorgaben. Die Beratungen sind kostenlos. Anfragen können per E-Mail an das Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamts an hygiene@wiesbaden.de gerichtet werden. Wichtige Fragen zum Thema Hygiene für gewerbliche Einrichtungen beantwortet das Gesundheitsamt auch auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden. Das PDF steht zum Download zur Verfügung unter Hygiene in gewerblichen Einrichtungen | Landeshauptstadt Wiesbaden.

Besucherinnen und Besucher von Kosmetikstudios, die hygienische Mängel beobachten oder vermuten, können sich per E-Mail an das Gesundheitsamt, Sachgebiet Hygiene, wenden unter hygiene@wiesbaden.de. Eine Checkliste von Merkmalen, auf die zu achten ist, stellt das Gesundheitsamt ebenfalls unter Hygiene in gewerblichen Einrichtungen | Landeshauptstadt Wiesbaden als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

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Autor: Team Hessen-Tageblatt