Bayreuth (BY) – Landrat Hermann Hübner verpflichtete durch den gesetzlich vorgeschriebenen Handschlag 12 Bezirkskaminkehrermeister des Landkreises Bayreuth zur Einhaltung ihrer Pflichten für die kommenden sieben Jahre. Dies war notwendig geworden, weil in 12 der 17 Kehrbezirken im Landkreis der Zeitraum abgelaufen war.
Zwar obliegt die Ausschreibung und Vergabe der Kehrbezirke der Bezirkskaminkehrermeister und die Bestellung der Kaminkehrer grundsätzlich der Regierung von Oberfranken als Mittelbehörde; das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde hat jedoch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf die Einhaltung ihrer Pflichten nicht nur hinzuweisen, sondern zu verpflichten.
***
Text: Landratsamt Bayreuth