Darmstadt – Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen mahnt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Arbeitsschutzbehörde die Arbeitgeber zu entsprechender Vorsicht.
Vor allem Personen, die im Freien arbeiten – wie in der Landwirtschaft – müssen entsprechend geschützt werden. Im Zweifelsfall sollten schwere Arbeiten in den heißen Stunden komplett eingestellt und in die kühleren Tagesabschnitte verlegt werden.
Weitere geeignete Maßnahmen können sein:
· Vermeiden von schweren körperlichen Arbeiten
· Gesundheitlich Vorbelastete und besonders Schutzbedürftige (z.B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) möglichst von der Arbeit freistellen
· Bereitstellen geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser, Säfte, Tee)
· Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
· Längere Pausen oder immer wieder kleinere Trink- und Erholungspausen machen
· Sonnenschutz zur Verfügung stellen (z. B. Sonnenhut, UV-abweisende Oberbekleidung, Sonnenbrille, Sonnencreme)
· Lockerung der Bekleidungsregelungen (z. B. luftige Kleidung tragen)
· Schattenspendende Unterstellmöglichkeiten bereitstellen
· Bei erhöhten Smog- oder Ozonwerten Arbeiten einstellen
· Gegenseitig auf Anzeichen von Sonnenstich und Hitzschlag achten
· Notfalltelefon und Erste-Hilfe-Mittel bereithalten
· Leichte Mahlzeiten zu sich nehmen
· Alkohol vermeiden
Alle Beschäftigten sollten über diese Möglichkeiten vor ihrer Arbeitsaufnahme aufgeklärt werden.
Optimaler Weise sollte schon bei der Anwerbung von Saisonarbeitskräften auf die Thematik hingewiesen werden und besonders gesundheitliche Vorbelastungen (auch Allergien, z. B. gegenüber Bienen- und Wespengift) sowie die Einnahme bestimmter Medikamente im Vorfeld besprochen werden. Solche Angaben sind jedoch von Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig.
Falls trotz aller Vorsicht ein Notfall eintritt, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
· Sofort den Rettungsdienst alarmieren (Tel. 112)
· Betroffene Person in den Schatten bringen
· Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage
· Bei Überhitzung mit feuchten Tüchern oder mit Wasser kühlen
· Bei Atemstillstand Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen bis der Rettungsdienst eintrifft
Weiteres Informationsmaterial zur Arbeit im Freien hält die zuständige Berufsgenossenschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), unter www.svlfg.de/sonnenschutz bereit.
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