Geisenheim am Rhein – Die Ordnungsbehörde der Hochschulstadt Geisenheim stellt sich vor

Ganz egal ob am frühen Vormittag, späten Nachmittag oder Abend und am Wochenende.

Hessen-Tageblatt - Presseportal - Geisenheim -Geisenheim am Rhein – Der Außendienst der Ordnungsbehörde in Geisenheim besteht aus drei Mitarbeitern, davon eine Teilzeitkraft im Feldschutz tätig, ist für die Bürgerinnen und Bürger im Einsatz.

Die Ordnungsbehörde in Geisenheim hat mehr Aufgaben, als den Bürgern bisher bekannt ist.

Die Aufgaben und Rechte der Hilfspolizei ergeben sich in Hessen aus dem §99 HSOG (Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz). Darin heißt es sinngemäß, dass Hilfspolizei im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten/ -innen haben. Die kontrollieren nicht nur Parkplätze und Geschwindigkeiten, sondern haben viel weitreichendere Aufgaben und Befugnisse.

Die Hilfspolizei darf sowohl Personenüberprüfungen, als auch deren Identität feststellen. Eine Verweigerung der Identitätsfeststellung kann auch bei der Hilfspolizei zu einer teuren Ordnungswidrigkeitsanzeige führen.

Darüber hinaus verfügen Sie über folgende weitere Befugnisse, wie Platzverweise, Sicherstellungen, verkehrsregelnde Eingriffe in den Verkehr, sowie Erteilung von polizeilichen Weisungen.

Bei ihrer Tätigkeit muss die Hilfspolizei über umfangreiches Wissen verfügen. Diese muss sich nicht nur im Bereich der Straßenverkehrsordnung, sowie Straßenverkehrszulassungsordnung auskennen, sondern auch unter Anderem rechtliche Kenntnisse im Taxigewerbe, des Waffenrechts, der Jugendschutzbestimmungen, im Fahrerlaubnisrecht und im Strafrecht haben. Im Rahmen der Amtshilfe der Polizei und Steuerbehörden übernimmt die Ordnungsbehörde außerdem auch die Aufgaben des Zeugen bei Hausdurchsuchungen.

Hinzu kommen noch die Aufgaben der Verwaltung, die Bearbeitung von Verwarnungen und Auswertungen, sowie Bearbeitung von Geschwindigkeitsverstößen. Ebenfalls dazu gehören Fahrerermittlung, sowie Aufenthaltsermittlungen von Personen vor Ort.

Die Aufgaben und Anforderungen der Ordnungsbehörde wurden in den letzten Jahren immer vielfältiger. Einerseits möchte die Kommunalpolitik die Vorzüge eines eigenen Außendienstes der Ordnungsbehörden gern rund um die Uhr nutzen, während anderseits die Kosten für Ausstattung und Personal möglichst gering gehalten werden sollen. Deshalb sind auch in der Hochschulstadt Geisenheim die Hilfspolizei meist alleine für IHRE Sicherheit und Ordnung unterwegs.

Der Außendienst der Ordnungsbehörde in Hochschulstadt Geisenheim erreichen Sie unter der Rufnummer: 06722 / 701 -146 oder -147, sowie über das Bürgerbüro der Stadt Geisenheim.

Die Ordnungsbehörde in Geisenheim nimmt derzeit u.a. folgende Aufgaben wahr:

– Gefahrenabwehr – Platzverweise, Hilfeleistungen aller Art

– Abfallrecht – Illegale Müllablagerungen auch in den Außenbereiche im Wald und Feldgemarkung

– Wohnsitzermittlung im Auftrag städtischer Behörden und als Amtshilfe

– Wohnungsdurchsuchungen als Amtshilfe für Polizei und Steuerbehörden

– Ermittlungen bei Missbrauch oder Fälschungen von Ausweisdokumenten (z.B. Schwerbehindertenausweis)

– Überwachung von gesperrten Wegen und Flutgräben in den Feldgemarkungen

– Ahndung von Fahrzeugmängeln

– Taxikontrollen – Überprüfungen von Konzession, Personenbeförderungsscheinen, Eichbescheinigungen im Rahmen es Personenbeförderungsrecht

– Überwachung der Ortseigenen Gefahrenabwehrverordnung

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Urheber: Stadt Geisenheim

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