Hessen – Erbschaftssteuer – Norbert Schmitt (SPD): Durch Erbschaftssteuer ungleiche Vermögensverteilung korrigieren

hessen-tageblatt-neues-von-der-spd-im-landHessen / Wiesbaden – Erbschaftssteuer: Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, hat die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer als eine Korrektur ungerechter Vermögensgestaltung gefordert.

Schmitt sagte dazu in der Landtagsdebatte am Mittwoch in Wiesbaden: „Die Neuregelung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr war eine schwierige Geburt. Die Union wollte weitgehende Ausnahmen gestatten, die CSU die Erbschaftsteuer ganz kippen. Letztlich haben der Bundesrat und der Vermittlungsausschuss aus Sicht der SPD weitere Verbesserungen gebracht. Ob diese letztlich verfassungsgemäß sind, wird wohl ein weiteres Mal das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ich wage keine Prognose, ob das neue Gesetz in jeder Detailreglungen den Vorgaben entspricht.“

Schmitt bezog sich bei seinen Aussagen auf die Ausführungen im Minderheitenvotum der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 2014. Dort sei festgestellt worden, dass die Erbschaftsteuer ein wichtiger Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit sei. Die Erbschaftsteuer diene deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst. Die SPD stehe dafür, dass die Erbschaftsteuer dazu genutzt werden solle, um die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland zu korrigieren.

„Durch Freibeträge für nahe Angehörige will die SPD sicherstellen, dass die Erbschaft, zum Beispiel von Omas Häuschen, nicht versteuert werden muss. Die SPD steht dafür, dass Wohlstand vererbt werden kann, ohne dass zu hohe Erbschaftsteuerlasten entstehen. Was wir aber nicht wollen ist, dass Millionenvermögen, manchmal sogar Milliardenvermögen vererbt werden, ohne dass Erbschaftssteuer oder nur Erbschaftssteuer in geringer Höhe anfällt. In diesen Fällen müssen künftig Befreiungstatbestände wegfallen. Wer ohne eigene Leistungen Millionen erbt, kann mehr als andere zu guten Straßen, Schulen und bessere Sicherheit beitragen“, sagte Schmitt.

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Text: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden

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