Mainz – Hinweis zur Förderung von Wohnraum durch Land und Stadt

News-Welt-RLP-24 - Mainz - Aktuell -Mainz – Die Landeshauptstadt Mainz ist im Rhein-Main-Gebiet ein attraktiver und beliebter Wohnstandort. Die stetig wachsende Nachfrage führt aber auch zu einer Verteuerung der Preise am Wohnungsmarkt.

Daher wird es zunehmend schwieriger für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen sich mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum in Mainz zu versorgen. Mit der sozialen Wohnraumförderung wollen das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Mainz insbesondere diese Haushalte bei der Versorgung von Wohnraum mit bezahlbaren Mieten oder bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen.

Über sein Förderinstitut, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), stellt das Land zinsgünstige Darlehen für den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von selbstgenutztem sowie vermietetem Wohnraum zur Verfügung. Bei der Finanzierung einer Immobilie zur Eigentumsbildung kann z. B. ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Brutto-Jahreseinkommen von maximal 77.571 EUR mit einem ISB Darlehen bis zu 120.000 EUR in Mainz gefördert werden.

Die letztendliche Förderhöhe ist von den Gesamtkosten und einer von der Förderstelle zu ermittelnden Förderquote abhängig. Zudem sehen Hausbanken bei der Kreditgewährung das Förderdarlehen als risikoverringernd an, so dass die Gesamtfinanzierung und der Eigenkapitalnachweis gegenüber der Hausbank erleichtert werden können.

Maßnahmen zur Modernisierung von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum können auch durch ISB Darlehen gefördert werden. Bei einer Wohnfläche bis 130 m² sind beispielsweise Förderdarlehen bis 60.000 EUR möglich.

Der auch für das Thema Wohnen zuständige Dezernent Kurt Merkator weist insbesondere auf das Mietwohnungsprogramm des Landes hin. „Bezahlbarer Mietwohnraum wird dringend in Mainz benötigt. Daher möchte ich alle Bauwilligen, Privaten sowie Wohnungsunternehmen dazu aufrufen, die derzeit für die ersten 10 Jahre zinsfreien Baudarlehen in Anspruch zu nehmen. Auch möchte ich Eigentümer von bestehenden freien oder leerstehenden Mietwohnungen dazu ermuntern, die Bestandsförderung des Landesprogrammes abzurufen.

Hierbei wird ein einmaliger Zuschuss gewährt, wenn sich der Vermieter dazu bereit erklärt, lediglich an wohnberechtigte Haushalte zu vermieten, wobei die Miete nicht mehr als 15 % unter dem Medianwert betragen darf.“ Losgelöst von der Landesförderung unterstützt die Stadt Mainz zusätzlich die Wohnraumversorgung von kinderreichen Familien (mind. 3 Kinder) mit geringerem Einkommen. Bei der Bildung von Wohneigentum sollen insbesondere die anfängliche finanzielle Belastung nach Bezug des Förderobjektes verringert werden. Gefördert wird durch einen sich abbauenden Aufwendungszuschuss über einen Zeitraum von 8 Jahren. Den Bau von angemessenem Mietwohnraum fördert die Stadt durch Bau- und Mietzuschüsse.

Mit Blick auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten im Bereich der Wohnraumförderung empfiehlt Sozialdezernent Merkator allen Mainzer Bürgerinnen und Bürgern, die entsprechende Maßnahmen im Mainzer Stadtgebiet anstreben, sich über die Förderangebote bei der zuständigen Wohnraumförderung des Amtes für soziale Leistungen oder über die Serviceseite im Internet unter www.mainz.de (Stichwort: Wohnraumförderung) zu informieren.

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Text: Stadt Mainz

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