Wiesbaden – Umwelt: Die Verhandlung um überschrittene Stickoxidwerte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde am Mittwoch, den 13. Februar, abgeschlossen – Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind demnach vom Tisch. Der Verkehrsclub Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe hatten das Land Hessen wegen überschrittener Stickoxidgrenzwerte verklagt. Die Klage wurde aber von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt.
Oberbürgermeister Sven Gerich zeigt sich nach der Abschluss der Gerichtsverhandlung erleichtert: „Ein Dieselfahrverbot wäre für die Bürger und die Gewerbetreibenden in Wiesbaden sicherlich die einschneidendste und teuerste aller Maßnahmen gewesen. Deshalb sind wir froh, dass wir das Verbot gemeinsam mit dem Land abwenden konnten.“ Gerich sieht seine Position, die er gemeinsam mit seinem Magistratskollegen Andreas Kowol erstmals Ende Februar des vergangenen Jahres festgelegt hatte, komplett bestätigt. Bereits in ihrem damaligen Vorschlag für ein Sofortpaket hatten Gerich und Kowol die meisten der Maßnahmen vorgeschlagen, die jetzt zur Abwendung des Dieselfahrverbotes geführt haben.
Andreas Kowol, Dezernent für Umwelt, Grünflächen und Verkehr, sieht die enormen Anstrengungen der Stadt, die Stickoxidwerte zu reduzieren, durch den Ausgang der Verhandlung gewürdigt: „Dass Wiesbaden als erste Stadt in Deutschland um Fahrverbote herumkommt, zeigt, dass wir mit unserem Sofortpaket auf dem richtigen Weg sind. Das heutige Urteil bedeutet jedoch keinesfalls, dass wir jetzt die Füße hochlegen können. Wir werden unverändert mit Hochdruck daran arbeiten, die zahlreichen Maßnahmen des am Montag in Kraft getretenen Luftreinhalteplans, wie etwa das 365-Euro-Ticket, mehr Radwege oder neue Park&Ride-Parkplätze vollumfänglich umzusetzen. Diese Maßnahmen werden zu Veränderungen führen und auch zusätzliches Geld kosten. Wir müssen und werden die Verkehrswende in Wiesbaden konsequent weiter vorantreiben, um unsere Stadtluft sauberer zu bekommen und die Aufenthaltsqualität unserer Innenstadt deutlich zu erhöhen. Das wird für alle eine Kraftanstrengung, die sich am Ende aber lohnen wird.“
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 6. September 2018 ein Sofortpaket zur Luftreinhaltung mit einer Vielzahl tiefgreifender Maßnahmen beschlossen. Dieses ist vollumfänglich in den Luftreinhaltplan eingeflossen, der am vergangenen Montag, den 11. Februar, in Kraft getreten ist. Der Luftreinhalteplan ist das zentrale, gemeinsame Instrument des Landes Hessen und der Landeshauptstadt Wiesbaden, um die Einhaltung der einschlägigen Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Fahrverbote sicherzustellen. Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat die Landeshauptstadt Wiesbaden zahlreiche Maßnahmen aus den Bereichen Elektromobilität, Ausbau und Elektrifizierung des ÖPNV, Förderung des Radverkehrs sowie Verkehrslenkung und -management mit großer Ernsthaftigkeit und hohem Tempo aktiv vorangetrieben.
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