
Neben den Initiatoren der Auftaktveranstaltung, Oberbürgermeister Feldmann und der Fluglärmschutzbeauftragen Fechter, sprach Horst Weise, Deutscher Fluglärmdienst, über das Lärmobergrenzen-Konzept der Landesregierung. Rechtsanwalt Thomas Mehler informierte über die Kriterien für rechtsverbindliche Lärmobergrenzen. „Die Überschreitung der festgelegten Lärmobergrenzen muss durch ein für die Bevölkerung transparentes Monitoring überwacht werden. Ihre Überschreitung muss Folgen haben“, erklärte Peter Feldmann am Abend.
„Das Konzept der Landesregierung bedeutet, dass es lauter, nicht leiser wird“, erklärte Weise. Obwohl sich der Lärm durch den technischen Fortschritt innerhalb der vergangenen zehn Jahre nur um 1,8 Dezibel verringert habe, versuche die Luftfahrtindustrie Tagflüge in die Nacht zu verlegen. „Aktuell sind es 133 Flugbewegungen pro Nacht – für Betroffene ist das ein Albtraum“, so der Informatiker.
Anschließend referierte Rechtsanwalt Mehler und gab den Anwesenden einen Ausblick aus der rechtlichen Perspektive: „Als sogenannter Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsbeschluss jederzeit eine Anordnung von Schutzauflagen zum aktiven Schallschutz möglich, insbesondere wenn sie nicht die 701.000 Flugbewegungen betreffen.“ So empfiehlt er abschließend, die Lärmobergrenze in den Landesentwicklungsplan aufzunehmen.







