Eltville am Rhein – Hattenheim: In der letzten Kampagne im Jahr 2018 haben der Vereinsring Hattenheim, die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Eltville unterschiedliche Auflagen zusammengestellt, um den Fortbestand des traditionellen Fastnachtsumzuges in Hattenheim sicherzustellen. „Eine Auflage, die geholfen hat, die Situation zu entschärfen, war die Alkoholverbotszone rund um den Bahnhof Hattenheim“, erklärt Bürgermeister Patrick Kunkel.
Auch in diesem Jahr gilt am Faschingssamstag, 2. März, zwischen 12 und 18 Uhr eine Alkoholverbotszone im gesamten Bahnhofsbereich Hattenheim sowie auf dem Bahnhofsvorplatz, in der Hauptstraße ab dem Bahnhof bis zum Kurvenbereich Bahnhofstraße in Richtung Bahnübergang und in der Waldbachstraße bis zur dortigen Bäckerei sowie in der gesamten Eisenbahnstraße.
Außerdem gilt während des Fastnachtszuges auf der gesamten Zugstrecke ein Verbot von Hochprozentigem.
***
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein