
Auch in diesem Jahr gilt am Faschingssamstag, 2. März, zwischen 12 und 18 Uhr eine Alkoholverbotszone im gesamten Bahnhofsbereich Hattenheim sowie auf dem Bahnhofsvorplatz, in der Hauptstraße ab dem Bahnhof bis zum Kurvenbereich Bahnhofstraße in Richtung Bahnübergang und in der Waldbachstraße bis zur dortigen Bäckerei sowie in der gesamten Eisenbahnstraße.
Außerdem gilt während des Fastnachtszuges auf der gesamten Zugstrecke ein Verbot von Hochprozentigem.
***
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein







