Hessen – Prozess um Biblis-Stilllegung – Norbert Schmitt (SPD): Kein schöner Tag für die Hessische Landesregierung

News-24.Today - Hessen-Tageblatt - SPD Politik - Aktuell -Hessen – Prozess um Biblis-Stilllegung: Nach der heutigen mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits von RWE gegen das Land Hessen und den Bund hat der SPD-Obmann Norbert Schmitt von „keinem schönen Tag für die Hessische Landesregierung“ gesprochen.

„Bundeskanzlerin Merkel hat wegen damals anstehender Landtagswahlen den Atomausstieg übers Knie gebrochen, ohne sich dabei um Recht und Gesetz zu kümmern. Die hessische Landesregierung hat mit einer dilettantischen und rechtswidrigen Stilllegungsverfügung RWE überhaupt erst die Möglichkeit einer Klage eröffnet und dem Steuerzahler damit ein hohes Schadensersatzrisiko aufgebürdet. Nach dem heutigen Termin müssen deshalb bei der Landesregierung alle Alarmglocken läuten, denn das Gericht hat durchblicken lassen, dass es von keiner Weisung des Bundes ausgeht, mit der sich Ministerpräsident Bouffier immer herausreden möchte. Damit wäre eine alleinige Haftung des Bundes vom Tisch. Das war kein schöner Tag für die Landesregierung. Selbst eine gemeinsame Haftung von Bund und Land ist fraglich“, sagte Schmitt am Donnerstag vor Ort in Essen.

Auch der – allerdings von keiner Seite akzeptierte – Vergleichshinweis des Gerichts auf einen Schadensersatz in Höhe von 50 Millionen Euro mache deutlich, dass das Urteil möglicherweise zu einem noch bitteren Tag für das Land Hessen werden könnte.

Schmitt hält die Schadensersatzforderung von RWE für völlig überzogen. Leider hätten aber die Leichtfertigkeit und das parteitaktische Verhalten von Frau Merkel sowie die Dummheit der Hessischen Landesregierung den Klagegrund erst geliefert.

„Die SPD wollte auch raus aus der Atomkraft – übrigens lange vor Fukushima – aber auf rechtsstaatlich einwandfreiem Weg ohne der Atomwirtschaft Schadensersatzklagen zu ermöglichen“, sagte Schmitt.

Sollte das Land Hessen alleine oder zusammen mit dem Bund einen Schadensersatz an RWE leisten müssen, wäre das mehr als fatal, so Schmitt, der aber auch daran erinnerte, dass dem Land schon jetzt ein Schaden in Höhe von 3 Millionen Euro durch Gerichts- und Anwaltskosten im Verwaltungsverfahren entstanden seien.

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Text: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden

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