
Im Rahmen des Kreditprogramms zur Unterstützung von Kommunen beim Bau oder Umbau von Flüchtlingsunterkünften verbilligt das Land den Zins in den ersten drei Jahren auf null Prozent mit einer Option auf Verlängerung, solange die Maßnahme der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dient. Bis zu hundert Prozent der Gesamtkosten können Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände über die ISB finanzieren. Aufgrund der großen Nachfrage nach den zur Verfügung gestellten Mitteln hat das Land das Kreditvolumen auf 40 Millionen Euro aufgestockt.
Mit dem ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende unterstützt die ISB bauliche Maßnahmen, die ein Gebäude zur Unterbringung des entsprechenden Personenkreises nutzbar macht. Die Darlehen sind in den ersten zehn Jahren zinsfrei. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Darlehen zu marktüblichen Konditionen weitergeführt. Die Förderbank schafft mit dem ISB-Darlehen gute Voraussetzungen, um zu einer schnellen und nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung für Flüchtlinge und Asylbegehrende beizutragen.
Beide Darlehensvarianten werden direkt bei der ISB beantragt. Informationen zu den Programmen erteilt die Stadtverwaltung Koblenz, Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung – Amt 61.3 Wohnungsbauförderung, Bahnhofstr. 47, 56068 Koblenz – Frau Albrecht Tel.: 0261/129-3465 – oder die ISB für Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände unter 06131 6172-1344, für Wohnungsunternehmen, Privatpersonen und Investoren unter 06131 6172-1991. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte im Internet unter www.isb.rlp.de .
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Text: Stadt Koblenz






