
Ferner sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, dazu zählen Kabarett, Spielhallen, Musikbox, Preisskat, Preiskegeln und ähnliches, am Karfreitag von 04.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten.
Untersagt sind alle öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag von 04.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am Ostersonntag bis 13.00 Uhr.
Hinsichtlich des Tanzverbotes wird das Ordnungsamt auch in diesem Jahr Kontrollen durchführen.
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Text: Stadt Koblenz








