Wiesbaden (HE) – In 2015 stellt das Land Hessen deutlich erhöhte Kostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Gefördert werden Wohnungsanpassungsmaßnahmen für Menschen mit über 50 Prozent Behinderung, die die geplanten Anpassungsmaßnahmen nicht ausschließlich mit Eigenmitteln finanzieren können. Allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum und in vor kurzem erworbenen Bestandsimmobilien können nicht gefördert werden. Fördergegenstand sind die anteiligen Kosten der barrierefreien Maßnahmen.
Nähere Auskünfte zum Programm erteilt Nicole Schüppenhauer, Mitarbeiterin bei dem für die Wohnungsbauförderung beauftragten Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden, der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden. Sie ist unter der Telefonnummer 0611 7780864 zu erreichen und unterstützt bei Bedarf bei der Antragstellung.
+++
Herausgeber / Ansprechpartner: Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden