Hessen / Wiesbaden – Dorfentwicklung – Der SPD-Landtagsabgeordnete Torsten Warnecke hat die Beantwortung der Kleinen Anfrage der SPD zur Dorferneuerung durch Ministerin Hinz wie folgt kommentiert:
„Wir halten es für problematisch, dass der Anteil der Bewilligung öffentlicher Maßnahmen bei der Dorfentwicklung abnimmt. So lag der Anteil der den gemeindlichen Investitionen zugestanden wurde bis zum Jahr 2012 bei circa 60 Prozent der Gesamtmittel. Gerade angesichts der massiven finanziellen Probleme der Kommunen ist dies ein schlechtes Zeichen. Ohne Zuschüsse sind viele Projekte und Investitionen im ländlichen Raum nicht zu stemmen.
Das befürchtete Ergebnis, wonach der Mittelabfluss deutlichen jährlichen Schwankungen unterliegt, hat sich leider auch bestätigt. Allein bei den nichtverausgabten Mitteln ergaben sich in jüngster Zeit Schwankungsbreiten von maximal 5,8 Millionen Euro im Jahr 2012, bis hin zu minimal rund 200.000 Euro im Jahr 2009. Beim realen Mittelabfluss wurden beispielsweise 2012 nur gut 13,3 Millionen Euro ausgezahlt, während es in den Jahren vor 2008 und im Jahr 2015 mehr als 20 Millionen Euro waren. Daran muss dringend gearbeitet werden, auch um der vielen vor Ort engagierten Bürgerinnen und Bürger willen, die aus ihrem Dorf etwas machen wollen. Der nicht selten erfolgende Hinweis, wonach erst Geld im nächsten Jahr da sei, kann angesichts der Zahlen so nicht stimmen.
Für die privaten Investitionen hat sich zwar der Anteil der Bewilligungen auf nunmehr 51 Prozent erhöht. Allerdings ist mit der deutlichen Anhebung der Mindestinvestitionssumme von 3.000 auf 10.000 Euro vielen kleinen Projekten, die auch von Bürgerinnen und Bürgern mit kleinerem Einkommen hätten noch gestemmt werden können, der Garaus gemacht worden.
Wir sind verwundert über die unklaren Aussagen zu dem gemeinsam mit den Regierungsfraktionen im Landtag beschlossenen zusätzlichen drei Millionen Euro ausgestatteten Sonderprogramm. Während die Kleine Anfrage mit dem Hinweis „für 2016 soll nach einem Änderungsantrag das Bewilligungsvolumen um drei Millionen Euro angehoben werden. Für die Folgejahre stehen weiteren Entscheidungen bisher noch aus.“ beantwortet wurde, wird den Bewilligungsstellen“ mit Schreiben vom 25. Januar mitgeteilt, dass 2016 eine Million Euro und für 2017 weitere zwei Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind.
Wenn aber das Geld dieses Jahr, insbesondere für Gebäudesanierung verausgabt werden soll, muss auch dieses Jahr das Geld zur Verfügung stehen. Das sieht die Ministerin eigentlich wohl auch so, wie die Antwort auf die Kleine Anfrage nahe legt.
Wir fordern die Ministerin zum Handeln auf. Dabei ist die Ankündigung, wonach zunächst neue Bewilligungen im Rahmen einer Evaluierungsmaßnahme mindestens in den ersten beiden Quartalen ausgesetzt werden, nicht hilfreich.“
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Text: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden